Ausgangszustandsbericht für Anlagen zur Energieerzeugung – AZB erklärt

Ausgangszustandsbericht (AZB) für ein Gaskraftwerk in Hessen

Im Rahmen der Genehmigung eines geplanten Heizkraftwerks in Hessen wurde ein Ausgangszustandsbericht (AZB) erstellt. Dieser Bericht ist ein zentraler Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens und dient der systematischen Dokumentation des Zustands von Boden und Grundwasser vor Errichtung oder wesentlicher Änderung einer Anlage.
Die MuP Umwelttechnik GmbH – Mitglied der SIERA Allianz, mit Sitz in Heidelberg begleitet solche Verfahren fachlich fundiert und praxisnah. Ziel ist es, Umweltrisiken frühzeitig zu erkennen, rechtliche Anforderungen sicher zu erfüllen und langfristige Vorsorge für Mensch und Umwelt zu gewährleisten – ganz im Sinne von Engineering For a Better Tomorrow.


Was ist ein Ausgangszustandsbericht (AZB)?

Der Ausgangszustandsbericht dokumentiert den Ist-Zustand von Boden und Grundwasser auf einem Anlagengrundstück vor Beginn des Anlagenbetriebs. Er bildet damit die fachliche und rechtliche Grundlage, um:

  • spätere Veränderungen oder Verunreinigungen eindeutig nachweisen zu können
  • Umweltbelastungen systematisch zu überwachen
  • im Falle einer Anlagenstilllegung eine sachgerechte Rückführung zu ermöglichen

Die Verpflichtung zur Erstellung eines AZB ergibt sich insbesondere aus dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG) sowie der Industrieemissions-Richtlinie (IED-Richtlinie). Beide Regelwerke verfolgen das Ziel, Umweltmedien nachhaltig zu schützen und Betreiber dauerhaft in die Verantwortung zu nehmen.


Rechtliche Bedeutung des AZB im Genehmigungsprozess

Ein zentrales Element des Ausgangszustandsberichts ist seine Beweissicherungsfunktion. Gemäß § 5 Absatz 4 BImSchG besteht nach Stilllegung einer Anlage die Verpflichtung, den ursprünglichen Zustand von Boden und Grundwasser wiederherzustellen, sofern eine erhebliche Verschmutzung vorliegt.

Der AZB dient dabei als verbindlicher Referenzzustand. Für Anlagenbetreiber bedeutet dies:

  • klare Abgrenzung zwischen Altlasten und betriebsbedingten Einträgen
  • erhöhte Rechtssicherheit gegenüber Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
  • transparente und nachvollziehbare Dokumentation über den gesamten Anlagenlebenszyklus

Relevante gefährliche Stoffe (rgS) im Fokus

Im Rahmen der AZB-Erstellung werden sogenannte relevant gefährliche Stoffe (rgS) identifiziert. Diese können aus künftig eingesetzten Betriebsstoffen entstehen und potenziell in Boden oder Grundwasser gelangen.

Mögliche Eintragsursachen sind unter anderem:

  • technische Defekte oder Leckagen
  • Havarien im Anlagenbetrieb
  • unsachgemäße Lagerung oder Handhabung

Die frühzeitige Identifikation und Bewertung dieser Stoffe ist entscheidend, um geeignete Vorsorgemaßnahmen festzulegen und Umweltbelastungen nachhaltig zu vermeiden.


Die drei Phasen der AZB-Erstellung

Die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts erfolgt strukturiert und gliedert sich in drei aufeinander aufbauende Phasen.

1. Phase: Konzept zum Ausgangszustandsbericht

In der ersten Phase wird ein AZB-Konzept erarbeitet. Dieses umfasst:

  • die Erfordernisprüfung
  • die Identifikation relevanter gefährlicher Stoffe
  • die Beurteilung des Stoffrisikos
  • die Entwicklung eines Untersuchungskonzepts

Ziel ist es, Art und Umfang der erforderlichen Untersuchungen fachlich fundiert festzulegen.


2. Phase: Standortuntersuchungen von Boden und Grundwasser

Auf Grundlage des Konzepts erfolgen die Standortuntersuchungen. Diese beinhalten:

  • Bodenuntersuchungen
  • Grundwasseruntersuchungen
  • Probenahmen und laboranalytische Auswertungen

Die Ergebnisse werden systematisch dokumentiert und im Ausgangszustandsbericht zusammengeführt. Der Bericht ist ein wesentlicher Bestandteil des Genehmigungsantrags und bildet den Referenzzustand vor Inbetriebnahme der Anlage ab.


3. Phase: Überwachung während der Betriebsphase

Während der Betriebsphase erfolgt eine regelmäßige Überwachung des Boden- und Grundwasserzustands durch wiederkehrende Statusuntersuchungen.

Diese kontinuierliche Kontrolle ermöglicht:

  • frühzeitige Identifikation von Veränderungen
  • rechtzeitige Gegenmaßnahmen bei Auffälligkeiten
  • langfristigen Schutz von Umwelt und Ressourcen

Bedeutung des AZB für Anlagenbetreiber

Ein fachgerecht erstellter Ausgangszustandsbericht bietet zahlreiche Vorteile:

  • rechtliche Absicherung über den gesamten Lebenszyklus der Anlage
  • transparente Kommunikation mit Behörden
  • strukturierte Umweltvorsorge
  • belastbare Grundlage für die Rückführungspflicht bei Stilllegung

Orientierung an anerkannten Leitfäden

Die Erstellung des Ausgangszustandsberichts orientiert sich unter anderem an der
LABO-Arbeitshilfe zur Erstellung von Ausgangszustandsberichten.
Diese stellt sicher, dass Methodik, Bewertung und Dokumentation bundesweit einheitlich, nachvollziehbar und rechtssicher erfolgen.

👉 Entwurf Arbeitshilfe AZB

Fazit

Der Ausgangszustandsbericht ist ein zentrales Instrument des vorsorgenden Umweltschutzes. Er schafft Transparenz, Rechtssicherheit und eine verlässliche Grundlage für den nachhaltigen Betrieb genehmigungspflichtiger Anlagen.

Insbesondere bei Anlagen zur Energieerzeugung ermöglicht der AZB eine klare Dokumentation des Umweltzustands – von der Planung über den Betrieb bis zur Stilllegung.


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